Freitod-Assistenz
Vorgehensweise
Freitod-Assistenz
Vorgehensweise
Vorgehensweise der Freitodassistenz (FTA) bei Athanasios
Die Dienstleistungen von Athanasios richten sich an Personen, die selbstbestimmt über den Zeitpunkt ihres Todes entscheiden möchten. Um die Freitodassistenz in Anspruch zu nehmen, ist eine Anmeldung über die Website von Athanasios erforderlich. Der Antragsteller muss volljährig und urteilsfähig sein, und der Wunsch nach Freitodassistenz muss freiwillig, beständig und ohne äusseren Druck geäussert werden. Zudem müssen Alternativen geprüft und ein medizinischer Nachweis über die Diagnose oder unerträgliches Leiden vorliegen.
Das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung führt nicht automatisch zur Ablehnung eines Antrags, zur Klärung solcher Situationen wird ein Psychiater hinzugezogen.
Der Antragsteller muss die “Tatherrschaft” bei der Durchführung besitzen, was bedeutet, dass die Infusionseröffnung selbst vorgenommen werden muss, um die Freiwilligkeit des Sterbens zu gewährleisten. Athanasios bietet ein spezielles Infusionssystem, das auch Menschen mit motorischen Einschränkungen eine eigenverantwortliche Durchführung ermöglicht.
Für die persönliche Kontaktaufnahme ist zunächst das Ausfüllen des Online-Formulars erforderlich, gefolgt von der Einzahlung von CHF 100.- Bearbeitungsbegühr. Nach Eingang des Formulars und der Bearbeitungsbegühr wird sich ein Mitarbeiter von Athanasios persönlich bei Ihnen melden, um Ihre Fragen zu klären und Ihre Situation zu besprechen. Die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- ist nicht erstattungsfähig.
Alternative Vorgehensweise
Interessenten, die den Prozess auf Papier abwickeln möchten, können ihre Anfrage und Situation per Brief an unser Postfach senden. Nach Erhalt des Schreibens senden wir das Antragsformular per Post zu. Dieses ist auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an uns zurückzusenden.
Nach Rücksendung des ausgefüllten Formulars ist die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- zu überweisen. Sollte eine Online-Überweisung nicht möglich sein, kann die Zahlung direkt bei der Bank erfolgen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet.
Da der gesamte Prozess per Post abläuft, halten wir regelmässig telefonischen Kontakt, um Fragen zu klären und eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
Diese Vorgehensweise richtet sich besonders an Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben oder sich damit nicht sicher fühlen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, kontaktieren Sie uns unter contact@athanasios.ch oder senden Sie uns direkt einen Brief an Verein Athanasios, Postfach CH – 8000 Zürich.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Begleitung durch den Freitodassistenzprozess
Nach Eingang Ihrer Antragstellung und der Anzahlung von CHF 100.-, wird Sie ein persönlicher Betreuer oder eine Betreuerin kontaktieren, um Sie während des gesamten Prozesses bis zur Freitodassistenz professionell zu begleiten. Ein erstes Kennenlerngespräch per Videocall wird organisiert, um Ihre Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen. Wir werden Ihre Unterlagen sorgfältig prüfen und auf Ihre persönliche Situation eingehen, um eine unabhängige Entscheidungsfindung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine fremde Beeinflussung vorliegt. Die Entscheidung über die Bewilligung der Freitodassistenz wird telefonisch sowie schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Sobald Sie das vorläufige «OK» erhalten haben, können Sie jederzeit einen Termin für eine Beratung und, falls gewünscht, für die Freitodassistenz vereinbaren. Wir empfehlen, den Termin so bald wie möglich festzulegen, um genügend Zeit für alle notwendigen Vorbereitungen zu haben.
Ihr persönlicher Betreuer wird Sie über alle Details informieren, einschliesslich der Hotelunterkunft und der ärztlichen Konsultationen, die vor der Freitodassistenz stattfinden. Diese Gutachten werden in der Regel in einem persönlichen Gespräch oder per Videokonferenz erstellt und dienen der sorgfältigen Beurteilung der Lebenssituation und des freien Willens des Antragstellers.
Falls der Arzt oder Psychiater im Rahmen der Begutachtung, sei es in einem persönlichen Gespräch oder in einer Videokonferenz, feststellt, dass der Antragsteller Verhaltensweisen zeigt, die eine Freigabe für die FTA nicht rechtfertigen, erfolgt eine Rückerstattung gemäss den Stornierungsbedingungen.
Einen Tag vor dem vereinbarten Termin findet ein persönliches Treffen mit Ihrem Betreuer statt, bei dem der Ablauf erklärt wird sowie Raum besteht, um offene Fragen zu besprechen.
Athanasios legt grossen Wert auf Transparenz und Ehrlichkeit im gesamten Prozess. Wir stellen sicher, dass der Prozess, sowie dessen Umsetzung, zeitnah und professionell mit Einbezug aller gesetzlichen Rahmenbedingungen abläuft. Die Kommunikation mit den Antragstellern und deren Angehörigen erfolgt respektvoll, klar und offen.
Auf Wunsch des Antragstellers können Familienmitglieder, Freunde oder andere Begleitpersonen während der Durchführung der Freitodassistenz anwesend sein. Da wir international tätig sind, bieten wir unsere Unterstützung in mehreren Sprachen an. Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, in einem Hotel zu übernachten, können Sie in Ausnahmefällen direkt zu unseren Räumlichkeiten kommen.
Die Freitodassistenz wird in den Räumlichkeiten von Athanasios unter der Begleitung eines Fachpersonals durchgeführt
Es wird ausschliesslich Natrium-Pentobarbital verwendet, das von unserem Fachpersonal direkt bei der Apotheke unter Vorlage der Vollmacht abgeholt wird. Eine ärztliche Anwesenheit ist nur erforderlich, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
In Fällen, in denen der Antragsteller aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, die erforderlichen Dokumente selbst zu unterschreiben, kann eine bevollmächtigte Person die Unterschrift übernehmen. Dieser Vorgang wird durch gezielte Fragestellungen des Betreuers bestätigt und videodokumentiert, um dies für Behörden und Apotheken nachzuweisen.
Nach dem Ableben des Antragstellers wird die zuständige Behörde informiert. Athanasios avisiert das Bestattungsinstitut und sorgt für die Durchführung der gewünschten Bestattungsform, einschliesslich etwaiger Transporte ins Ausland. In der Schweiz wohnhafte Personen tragen die Kosten für die Bestattung, namentlich den Sarg, den Leichentransport, die Kremation, die Urne und deren Versand, selbst. Für ausländische Antragsteller sind diese Kosten in der Gesamtsumme inbegriffen, deshalb der Tarifunterschied.
Bei Schweizer Staatsangehörigen und bei in der Schweiz ansässigen Antragstellern kann die Assistenz bei ihnen zu Hause stattfinden.
Nach dem Verlust eines geliebten Menschen bietet Athanasios vor Ort Unterstützung für die Angehörigen, um ihnen beizustehen
Wir bieten emotionale Begleitung durch Gespräche und Beratung, um den Trauerprozess zu unterstützen und berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen. Unsere Trauerbegleitung, in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkräften, ermöglicht es den Angehörigen, ihre Gefühle zu verarbeiten. Ziel ist es, den Hinterbliebenen den Raum und die Hilfe zu bieten, die sie benötigen, um mit dem Verlust umzugehen.
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Assistierter Suizid ist in der Schweiz legal, sofern die helfende Person nicht eigennützig handelt.
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Voraussetzungen: Vollständige Entscheidungsfähigkeit und „Tatherrschaft“ über das eigene Sterben (Art. 115 StGB, BGE 133 I 58).
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Bei neurologischen oder psychischen Diagnosen kann Athanasios bei Bedarf eine unabhängige Fachperson vermitteln.
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Die Infusion wird vom Klienten selbst geöffnet, um die Freiwilligkeit sicherzustellen.
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Spezielles Gerät ermöglicht die eigenständige Aktivierung, auch bei Tetraplegie.
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Athanasios unterstützt Klienten mit umfassender Beratung und sicherer Vorbereitung der FTA.
Vorgehensweise der Freitodassistenz (FTA) bei Athanasios
Die Dienstleistungen von Athanasios richten sich an Personen, die selbstbestimmt über den Zeitpunkt ihres Todes entscheiden möchten. Um die Freitodassistenz in Anspruch zu nehmen, ist eine Anmeldung über die Website von Athanasios erforderlich. Der Antragsteller muss volljährig und urteilsfähig sein, und der Wunsch nach Freitodassistenz muss freiwillig, beständig und ohne äusseren Druck geäussert werden. Zudem müssen Alternativen geprüft und ein medizinischer Nachweis über die Diagnose oder unerträgliches Leiden vorliegen.
Das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung führt nicht automatisch zur Ablehnung eines Antrags, zur Klärung solcher Situationen wird ein Psychiater hinzugezogen.
Der Antragsteller muss die “Tatherrschaft” bei der Durchführung besitzen, was bedeutet, dass die Infusionseröffnung selbst vorgenommen werden muss, um die Freiwilligkeit des Sterbens zu gewährleisten. Athanasios bietet ein spezielles Infusionssystem, das auch Menschen mit motorischen Einschränkungen eine eigenverantwortliche Durchführung ermöglicht.
Für die persönliche Kontaktaufnahme ist zunächst das Ausfüllen des Online-Formulars erforderlich, gefolgt von der Einzahlung von CHF 100.- Bearbeitungsbegühr. Nach Eingang des Formulars und der Bearbeitungsbegühr wird sich ein Mitarbeiter von Athanasios persönlich bei Ihnen melden, um Ihre Fragen zu klären und Ihre Situation zu besprechen. Die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- ist nicht erstattungsfähig.
So funktioniert es
Alternative Vorgehensweise
Interessenten, die den Prozess auf Papier abwickeln möchten, können ihre Anfrage und Situation per Brief an unser Postfach senden. Nach Erhalt des Schreibens senden wir das Antragsformular per Post zu. Dieses ist auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an uns zurückzusenden.
Nach Rücksendung des ausgefüllten Formulars ist die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- zu überweisen. Sollte eine Online-Überweisung nicht möglich sein, kann die Zahlung direkt bei der Bank erfolgen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird der Antrag bearbeitet.
Da der gesamte Prozess per Post abläuft, halten wir regelmässig telefonischen Kontakt, um Fragen zu klären und eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
Diese Vorgehensweise richtet sich besonders an Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben oder sich damit nicht sicher fühlen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, kontaktieren Sie uns unter contact@athanasios.ch oder senden Sie uns direkt einen Brief an Verein Athanasios, Postfach CH – 8000 Zürich.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Begleitung
Begleitung durch den Freitodassistenzprozess
Nach Eingang Ihrer Antragstellung und der Anzahlung von CHF 100.-, wird Sie ein persönlicher Betreuer oder eine Betreuerin kontaktieren, um Sie während des gesamten Prozesses bis zur Freitodassistenz professionell zu begleiten. Ein erstes Kennenlerngespräch per Videocall wird organisiert, um Ihre Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen. Wir werden Ihre Unterlagen sorgfältig prüfen und auf Ihre persönliche Situation eingehen, um eine unabhängige Entscheidungsfindung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine fremde Beeinflussung vorliegt. Die Entscheidung über die Bewilligung der Freitodassistenz wird telefonisch sowie schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Sobald Sie das vorläufige «OK» erhalten haben, können Sie jederzeit einen Termin für eine Beratung und, falls gewünscht, für die Freitodassistenz vereinbaren. Wir empfehlen, den Termin so bald wie möglich festzulegen, um genügend Zeit für alle notwendigen Vorbereitungen zu haben.
Ihr persönlicher Betreuer wird Sie über alle Details informieren, einschliesslich der Hotelunterkunft und der ärztlichen Konsultationen, die vor der Freitodassistenz stattfinden. Diese Gutachten werden in der Regel in einem persönlichen Gespräch oder per Videokonferenz erstellt und dienen der sorgfältigen Beurteilung der Lebenssituation und des freien Willens des Antragstellers.
Falls der Arzt oder Psychiater im Rahmen der Begutachtung, sei es in einem persönlichen Gespräch oder in einer Videokonferenz, feststellt, dass der Antragsteller Verhaltensweisen zeigt, die eine Freigabe für die FTA nicht rechtfertigen, erfolgt eine Rückerstattung gemäss den Stornierungsbedingungen.
Einen Tag vor dem vereinbarten Termin findet ein persönliches Treffen mit Ihrem Betreuer statt, bei dem der Ablauf erklärt wird sowie Raum besteht, um offene Fragen zu besprechen.
Athanasios legt grossen Wert auf Transparenz und Ehrlichkeit im gesamten Prozess. Wir stellen sicher, dass der Prozess, sowie dessen Umsetzung, zeitnah und professionell mit Einbezug aller gesetzlichen Rahmenbedingungen abläuft. Die Kommunikation mit den Antragstellern und deren Angehörigen erfolgt respektvoll, klar und offen.
Auf Wunsch des Antragstellers können Familienmitglieder, Freunde oder andere Begleitpersonen während der Durchführung der Freitodassistenz anwesend sein. Da wir international tätig sind, bieten wir unsere Unterstützung in mehreren Sprachen an. Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, in einem Hotel zu übernachten, können Sie in Ausnahmefällen direkt zu unseren Räumlichkeiten kommen.
Ablauf der Freitodassistenz
Die Freitodassistenz wird in den Räumlichkeiten von Athanasios unter der Begleitung eines Fachpersonals durchgeführt
Es wird ausschliesslich Natrium-Pentobarbital verwendet, das von unserem Fachpersonal direkt bei der Apotheke unter Vorlage der Vollmacht abgeholt wird. Eine ärztliche Anwesenheit ist nur erforderlich, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
In Fällen, in denen der Antragsteller aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, die erforderlichen Dokumente selbst zu unterschreiben, kann eine bevollmächtigte Person die Unterschrift übernehmen. Dieser Vorgang wird durch gezielte Fragestellungen des Betreuers bestätigt und videodokumentiert, um dies für Behörden und Apotheken nachzuweisen.
Nach dem Ableben des Antragstellers wird die zuständige Behörde informiert. Athanasios avisiert das Bestattungsinstitut und sorgt für die Durchführung der gewünschten Bestattungsform, einschliesslich etwaiger Transporte ins Ausland. In der Schweiz wohnhafte Personen tragen die Kosten für die Bestattung, namentlich den Sarg, den Leichentransport, die Kremation, die Urne und deren Versand, selbst. Für ausländische Antragsteller sind diese Kosten in der Gesamtsumme inbegriffen, deshalb der Tarifunterschied.
Bei Schweizer Staatsangehörigen und bei in der Schweiz ansässigen Antragstellern kann die Assistenz bei ihnen zu Hause stattfinden.
Hilfe für Angehörige in der Zeit des Abschieds
Nach dem Verlust eines geliebten Menschen bietet Athanasios vor Ort Unterstützung für die Angehörigen, um ihnen beizustehen
Wir bieten emotionale Begleitung durch Gespräche und Beratung, um den Trauerprozess zu unterstützen und berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse der Hinterbliebenen. Unsere Trauerbegleitung, in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkräften, ermöglicht es den Angehörigen, ihre Gefühle zu verarbeiten. Ziel ist es, den Hinterbliebenen den Raum und die Hilfe zu bieten, die sie benötigen, um mit dem Verlust umzugehen.
Rechtliche Hinweise / FTA bei Athanasios
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Assistierter Suizid ist in der Schweiz legal, sofern die helfende Person nicht eigennützig handelt.
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Voraussetzungen: Vollständige Entscheidungsfähigkeit und „Tatherrschaft“ über das eigene Sterben (Art. 115 StGB, BGE 133 I 58).
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Bei neurologischen oder psychischen Diagnosen kann Athanasios bei Bedarf eine unabhängige Fachperson vermitteln.
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Die Infusion wird vom Klienten selbst geöffnet, um die Freiwilligkeit sicherzustellen.
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Spezielles Gerät ermöglicht die eigenständige Aktivierung, auch bei Tetraplegie.
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Athanasios unterstützt Klienten mit umfassender Beratung und sicherer Vorbereitung der FTA.